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Antrag um Ausscheidung aus dem
Bezirksgericht Tulln und Zuweisung
zum Bezirksgericht St. Pölten
Ausgabe vom 16.02.1895
Abg. Dr. Ofner beantragt im Namen des Gemeinde- und Verfassungs-Ausschusses: „Das Ansuchen der Gemeindevertretung und des Pfarramtes Murstetten um Ausscheidung der Gemeinde Murstetten aus dem Gerichtsbezirke Atzenbrugg und aus dem politischen Bezirke Tulln und um Zuweisung zum Gerichtsbezirke und politischen Bezirke St.-Pölten wird als wohlbegründet anerkannt und dem hohen k. k. Justizministerium mit dem Antrage auf Stattgebung des
Ansuchens zugemittelt.
Statthalter Graf Kielmansegg:
Der Herr Berichterstatter macht uns soeben darauf
aufmerksam, daß in der Note des Justizministeriums, welche
zuletzt über diese Angelegenheit an den Landes-Ausschuß
gelangt sei, keine Gründe für die Abweisung des Ansuchens
enthalten seien.
Ich glaube, die Gründe, welche für die
Abweisung des Ansuchens maßgebend waren, dürften dem
Landesausschusse aus den früheren Verhandlungen bekannt gewesen
sein. Ich bin aber in Kenntnis der Gründe und gern bereit,
sie dem hohen Hause mitzuteilen. Die Gründe, die dafür
maßgebend waren, sind die, daß der Gerichtsbezirk St.-Pölten
heute schon 40.000 Einwohner zählt und daher einen Zuwachs
an einer neuen Einwohnerzahl, z. B. einer Gemeinde, nicht
wohl vertrage, namentlich aber nicht einen Zuwachs aus dem
verhältnismäßig nur kleinen Gerichtsbezirke Atzenbrugg,
welcher im Ganzen nur zwölf Gemeinden umfasst.
Würde man nämlich jetzt ohne Weiteres Murstetten
dieses Zugeständnis machen, daß dasselbe aus dem
Gerichtsbezirke Atzenbrugg ausgeschieden und dem Gerichtsbezirke
St.-Pölten zugewiesen werde, so wäre das präjudicirlich auch
für die Nachbargemeinde Würmla.
Abg. Dr. Scheicher gibt seiner Befriedigung über den
Ausschußantrag Ausdruck und macht in Erwiderung aus die
Ausführungen des Herrn Statthalters daraus aufmerksam,
daß man nicht die Bequemlichkeit der Behörden, sondern die
Bedürfnisse der Bevölkerung im Auge behalten müsse. Die
Bewohner von Murstetten und Umgebung können, wie aus
ihrer Petition hervorgeht, in strengen Wintern überhaupt nur
nach einer Richtung den Verkehr aufrechterhalten, auf der
Straße nach St.-Pölten. Redner hofft daher, daß der Ausschuß-
antrag angenommen und die Regierung sich bei neuerer Be
handlung der Angelegenheit bewogen finden werde, die Be-
dürsnisse der, Bevölkerung zu berücksichtigen.
Nachdem Reserent Abg. Dr. Osner den Antrag nochmals
zur Annahme empfohlen, gelangt derselbe unverändert zur
Annahme.
Gemeinde Murstetten kommt
zum Bezirksgericht St. Pölten
Ausgabe vom 21.02.1895
Abg. Dr. Ofner beantragt namens des Gemeinde- und Verfassungsausschusse: " Das Ansuchen um Ausscheidung der Gemeinde Murstetten aus dem Gerichtsbezirke Atzenbrugg und den politischen Bezirke Tulln und um Zuweisung zu dem Gerichts- und politischen Bezirke St. Pölten wird neuerlich als wohlbegründet anerkannt und dem Justizministerium mit dem Antrage auf Stattgebung des Ansuchens zugemittelt."
Abg. Dr. Scheicher unterstützt den Referentenantrag worauf derselbe angenommen wird.
Lehrer Weiß, Murstetten
Ausgabe vom 03.03.1895
Anton Weiß als Lehrer an der Volksschule in Murstetten
Ausscheidung der Ortsgemeinde Murstetten
aus der Bezirkshauptmannschaft Tulln
und aus dem Gerichtsbezirk Atzenbrugg.
Ausgabe vom 23.04.1895
Ausscheidung der Ortsgemeinde Murstetten aus der Bezirkshauptmannschaft Tulln und aus dem Gerichtsbezirk Atzenbrugg.
Wie wir erfahren, sind zwischen der niederösterreichischen
Statthalterei und dem Landesausschusse Verhandlungen im
Zuge wegen Ausscheidung der aus sieben Katastral
gemeinden bestehenden Ortsgemeinde Murstetten aus dem Bereiche der Bezirkshauptmannschaft Tulln und aus dem Gerichtssprengel Atzenbrugg
und Zuweisung dieser Gemeinde zur Bezirkshauptmannschaft und zum Bezirksgericht St. Pölten. Murstetten, welches durch den Dienstbotenmörder Schneider als dessen Geburts- und Zuständigkeitsort zu einer unangenehmen Berühmtheit gelangt ist, zählt als Ortsgemeinde
ungefähr 150 Häuser und an 1000 Einwohner.